Ein Outplacement ist im Arbeitsrecht nicht vorgesehen, ebenso wenig, wie die Kosten für die Outplacement-Beratung. Je nach Angebot und Outplacement Unternehmen gestalten sich die Kosten oder Honorare für eine Outplacement-Beratung unterschiedlich. Um Geld und unnütze Ausgaben zu sparen, sollte der Unternehmer für einen Trennungsprozess, bzw. das Trennungsmanagement, bei der Auswahl der Outplacement-Beratung verschiedene Dinge bedenken. Er muss genau darauf achten, welches Angebot zu den genannten Kosten zu erwarten sind.
Der Klient erhält individuelle Beratungsgespräche, Zugang zu einem Internet-Portal mit Selbstlern-Angeboten und Informationen, um sein Outplacement so effizient wie möglich zu gestalten. Teilweise können die Programme auch diverse Weiterbildungskurse wie Zeitmanagement, Telefontraining oder Business Englisch Vorbereitung auf Vorstellungsgespräch oder sogar Kurse für Arbeitsrecht enthalten, um das Qualifikationsprofil signifikant zu verbessern. Außerdem bieten vor allem größere Beratungsgesellschaften auch aktive Marktbearbeitung:
Die Mitarbeiter des Outplacement Unternehmens suchen für einen Klienten aktiv nach geeigneten Stellenangeboten.
Einige Outplacement-Unternehmen oder Outplacement-Berater vereinbaren feste Beratungsstunden oder eine fixe Anzahl an Tagen. Der Klient kann die Beratung seinen Bedürfnissen entsprechend einteilen. So besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitssuchende, und insbesondere Führungskräfte, einen Zeitplan individuell gestalten kann. Sobald ihm ausreichend Zeit zur Verfügung steht, kann er eine Bewerbungskampagne oder Karrierestrategie starten, um möglichst schnell in ein wunschgemäßes Arbeitsverhältnis zu gelangen.
Wichtig: Jederzeit behält der Arbeitssuchende/Arbeitnehmer den Überblick über die Beratungsstunden.